AML-GESETZ

Was ist das AML-Gesetz?

Es handelt sich um Gesetz Nr. 253/2008 Slg. über einige Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und Terrorismusfinanzierung. Ausgehend vom englischen Begriff „Anti Money Laundering“ (Geldwäscheprävention) wird das vorgenannte Gesetz auch als AML-Gesetz bezeichnet. Am 01.01.2021 trat eine bedeutende Novellierung des AML-Gesetzes in Kraft, welche die sog. 5. AML-Richtlinie, d.h. die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015, ins tschechische Recht umsetzt.

Ein weiterer wichtiger legislativer Akt ist die Verordnung der Tschechischen Nationalbank Nr. 67/2018 Slg., in der unter anderem Anforderungen an bestimmte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden seitens der Verpflichteten geregelt werden.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bedeutet Tätigkeiten, mit denen Personen versuchen, den illegalen Ursprung von Geld zu vertuschen und es in den legalen Wirtschaftskreislauf einfließen zu lassen.

Als Beispiel sei der Betreiber einer Autowerkstatt genannt, der nur Barzahlungen für erbrachte Leistungen ohne Ausstellung einer Quittung akzeptiert. Dieser „Geschäftsmann“ bringt das Geld anschließend in kleinen Summen auf seine Bankkonten, wodurch es mit den auf den Konten vorhandenen legalen Mitteln vermischt wird. Für das auf diese Weise „gewaschene“ Geld kauft er sich dann zum Beispiel einen neuen Wagen oder ein Haus.

Wen betrifft die AML-Gesetzgebung?

Einen ausgewählten Kreis von Personen, die bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit dem Risiko der Geldwäsche ausgesetzt sein können. Im Gesetz werden sie als „Verpflichtete“ bezeichnet.

Sind Sie ein Verpflichteter?

Zu den typischen Verpflichteten zählen Banken und Kreditinstitute sowie Anbieter von Leasing, Krediten oder monetären Darlehen.

Verpflichtete sind außerdem Personen, die im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes Immobilien erwerben oder verkaufen. Wer eine Immobilie als „Normalbürger“ oder Unternehmer im Rahmen einer Nebentätigkeit erwirbt, ist hingegen kein Verpflichteter. Verpflichtete sind zum Beispiel Immobilienbüros oder Projektentwickler, nicht aber unternehmerisch tätige Personen, die Immobilien lediglich zur Erweiterung ihrer Geschäftsräume angeschafft haben.

Gebrauchtwarenhändler sind ebenfalls Verpflichtete. Darunter fallen Pfandhäuser, aber auch Gebrauchtwagenhändler, die das AML-Gesetz beim An- und Verkauf von Fahrzeugen einzuhalten haben.

Bei bestimmten Tätigkeiten werden darüber hinaus Rechtsanwälte, Steuerberater und Kunsthändler als Verpflichtete angesehen.

Verpflichtete sind außerdem alle Unternehmer, die ein Geschäft im Wert von 10 000 EUR und mehr in bar abwickeln.

Die wichtigsten Obliegenheiten gemäß
AML-Gesetz?

  1. Feststellung der Identität und Überprüfung des Kunden
    Das Ziel der Feststellung der Identität und Überprüfung des Kunden besteht nicht in der Aufdeckung konkreter strafbarer Tätigkeit oder der sie begehenden Personen. Das Ergebnis soll die Feststellung sein, ob im gegebenen Fall ein tatsächlicher Verdacht oder ein Risiko der Geldwäsche existiert.
     
  2. Ausarbeitung der internen AML-Grundsätze
    Dieses interne Dokument des Unternehmens legt sämtliche Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Geldwäscheprävention fest.
     

  3. Bestimmung des Ansprechpartners für die Kommunikation mit der Finanz-analytischen Behörde (Finanční analytický úřad - FAÚ)
    Ausgewählte Verpflichtete müssen die jeweilige Kontaktperson bei der FAÚ melden. Die Nichterfüllung dieser Meldepflicht wird mit einer Strafe von bis zu 1 Million CZK geahndet.

Wann ist eine Identitätsprüfung notwendig?

Verpflichtete müssen eine Identifizierung des Kunden stets dann vornehmen, wenn der Transaktionswert den Betrag von 1 000 EUR überschreitet. Im AML-Gesetz werden noch weitere Situationen genannt, in denen die Identität des Kunden festgestellt werden muss.

Wie wird bei Feststellung der Identität verfahren?

Das Grundprinzip besteht in der Überprüfung der Identität und des äußeren Erscheinungsbilds der konkreten Person. Diese Angaben werden in der Regel anhand des Personalausweises oder Reisepasses festgestellt. Der genannte Grundsatz gilt auch dann, wenn es sich beim Kunden um ein Unternehmen handelt. Verpflichtete dürfen sich zu diesem Zweck nicht nur mit Angaben aus dem Handelsregister zufriedengeben. Erforderlich ist die Überprüfung der Identität und des äußeren Erscheinungsbilds der das Unternehmen vertretenden Person. In gleicher Weise wird verfahren, wenn der Kunde (natürliche oder juristische Person) durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Identifiziert werden müssen sowohl der Kunde als Vollmachtgeber als auch der Vollmachtnehmer. Identifiziert werden somit beide, das äußere Erscheinungsbild wird aber lediglich beim Bevollmächtigten überprüft.

Wann sind die Sorgfaltspflichten anzuwenden?

Die Sorgfaltspflichten müssen bei Transaktionen im Wert von 15 000 EUR oder mehr angewendet werden. Wie bei Feststellung der Identität sind im AML-Gesetz mehrere Fälle genannt, in denen die Anwendung der Sorgfaltspflichten obligatorisch ist.

Was beinhalten die Sorgfaltspflichten?

Zu den Sorgfaltspflichten gehören insbesondere die Einholung von Informationen über die betreffende Transaktion und die unternehmerische Tätigkeit des Kunden sowie die Überprüfung der Herkunft des den Gegenstand der Transaktion bildenden Vermögens.

In der Praxis wird von den Kunden ein durch den Verpflichteten vorbereitetes AML-Formular ausgefüllt, wo der Kunde Angaben zu seiner Tätigkeit und den Einkommensquellen (zum Beispiel Vermögenserwerb durch Schenkung) macht und seine Angaben mit Dokumenten unterlegt (z. B. Schenkungsvertrag, Lohnabrechnung oder Kontoauszüge). Der Verpflichtete wertet die Unterlagen aus und evaluiert sie.

Bei einem Kunden, der eine juristische Person ist, haben die Verpflichteten im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten den wirtschaftlich Berechtigten gemäß Transparenzregister sowie die jeweiligen Gesellschafter anhand des Handelsregisterauszugs festzustellen.

Was ist ein AML-Formular?

Die Identitätsüberprüfung und Erfüllung der Sorgfaltspflichten werden in der Praxis mittels sog. AML-Formulare oder Fragebögen durchgeführt, in welche die Kunden die gewünschten Informationen eintragen.

Wie lange müssen die erhobenen Daten aufbewahrt werden?

Die erhobenen Daten haben die Verpflichteten für 10 Jahre aufzubewahren.

Wie soll ich gegenüber Kunden die Feststellung der Identität und Anwendung der Sorgfaltspflichten kommunizieren?

Es ist ratsam, die Kunden mit den Hauptgründen der Identitätsüberprüfung und Erfüllung der Sorgfaltspflichten bekannt zu machen, um zu vermeiden, dass der Kunde die Anforderungen als Misstrauen oder gar Schikane interpretiert. Vergessen Sie auch nicht, den Kunden zu erklären, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung der Obliegenheiten eventuelle behördliche Eingriffe in ihre Geschäfte wesentlich reduziert. Durch diese Tätigkeit werden keinesfalls Pflichten der Strafverfolgungsorgane ersetzt.

Wer ist eine politisch exponierte Person?

Gemäß AML-Gesetz haben Verpflichtete im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten und der Identifizierung zu überprüfen, ob es sich beim Kunden um eine politisch exponierte Person handelt. Politisch exponierte Personen sind Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben, sowie Verwandte solcher Personen. Die politische Exponiertheit erhöht den Risikofaktor der Transaktion, weil diese Personen korruptionsanfälliger sein können.

Vorgehensweise bei verdächtigen Transaktionen

Im Verdachtsfall müssen Verpflichtete die verdächtigen Transaktionen bei der Finanz-analytischen Behörde melden, welche die notwendigen Schritte einleitet. Die Finanz-analytische Behörde kann hohe Strafen verhängen. Kommen Verpflichtete beispielsweise ihren Sorgfaltspflichten und der Pflicht zur Identitätsfeststellung nicht nach, drohen Geldstrafen bis zu 10 und bei wiederholten Verstößen bis zu 30 Mio. CZK. Bei Finanzinstituten kann die Strafe bis zu 130 Mio. CZK betragen.

Warum sollten die AML-Vorschriften unbedingt ernst genommen werden?

Bei Verstößen gegen die AML-Vorschriften drohen hohe Strafen. Die Finanz-analytische Behörde hat unlängst einem Immobilienbüro eine Strafe von 150 000 CZK wegen Nichtbefolgung der Sorgfaltspflichten und der Pflicht zur Identitätsfeststellung auferlegt. Die vollständige Entscheidung lesen Sie hier. Einem anderen Immobilienbüro droht aktuell aus dem gleichen Grund eine Strafe in Höhe von 750 000 CZK.


Wenn Sie in Bezug auf das AML-Gesetz Klarheit wünschen und über Ihre konkreten Pflichten informiert werden möchten, schreiben Sie uns jederzeit eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir prüfen, ob sich die AML-Vorschriften auch auf Ihre unternehmerische Tätigkeit beziehen. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen und erstellen auch gern die entsprechenden AML-Formulare, die Sie zur Identitätsfeststellung und Erfüllung der Sorgfaltspflichten verwenden können. Gern organisieren wir für Sie auch individuell gestaltete Teamschulungen.