Ändert sich die Rechtsprechung in Sachen der gleichzeitigen Ausübung mehrerer Funktionen?

Das Verfassungsgericht befasste sich im Urteil vom 13.09.2016, publiziert unter Az. I.ÚS 190/15 mit der gleichzeitigen Ausübung der Funktion eines Vorstandsvorsitzenden und des Generaldirektors einer Aktiengesellschaft im Arbeitsverhältnis. Das Oberste Gericht hat bislang relativ konstant entschieden, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrags für Personen, die eine gesetzlich festgelegte Funktion in einer juristischen Person ausüben, unzulässig ist, und zwar unter der Voraussetzung, dass Überschneidungen zwischen der vereinbarten Art der Arbeit und den gesetzlich festgelegten Pflichten für die Ausübung einer Funktion in einer juristische Person vorlagen. Im vorgenannten Beschluss vertritt das Verfassungsgericht jedoch die Meinung, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit derselben Art der Arbeit, die die betreffende Person aus dem Titel einer anderen Funktion in der juristischen Person ausüben soll, als eine freie Entscheidung beider Personen anzusehen ist, der Vertragsfreiheit unterliegt und somit nicht ungültig ist.