Auch die Frustration hat einen (ihren) Preis!

Macht Ihnen Ihr Nachbar schon seit mehreren Jahren mit einem Schwarzbau das Leben schwer? Haben Sie Zeit und Energie darauf verwendet, seine ungerechtfertigten Handlungen zu verhindern?

Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass eine Entschädigung für immaterielle Schäden, die durch einen Schwarzbau verursacht wurden, erfolgreich geltend gemacht werden kann.

In seiner Entscheidung vom April dieses Jahres befasste sich der Oberste Gerichtshof mit einem Fall, in dem es um zwei Nachbarn ging, deren Zankapfel ein nicht genehmigter sog. Schwarzbau war. Dieses Gebäude wurde von einem der Nachbarn trotz eines ausdrücklichen Verbots sowohl der Baubehörde als auch des Gerichts errichtet. Es handelte sich dabei um ein dreistöckiges Gebäude, das sich überhaupt nicht in die Umgebung einfügte und zudem das Haus des Antragstellers völlig überschattete. Von den Fenstern des Schwarzbaus aus waren auch die vom Antragsteller bewohnten Räume einsehbar.

In diesem Fall waren die Gerichte der Ansicht, dass der Schwarzbau der Klägerin einen immateriellen Schaden verursacht hat. Der Schaden sei insbesondere durch das fehlende Sonnenlicht und den Verlust der Aussicht ins Grüne aus den Fenstern des Hauses der Klägerin verursacht worden. Auch in das Recht des Antragstellers auf Privatsphäre sei eingegriffen worden. Die Klägerin wurde ebenso für die Frustration entschädigt, die dadurch entstanden war, dass der Beklagte die Entscheidungen der Baubehörde und des Gerichts nicht respektierte. Die Gesamtbetrag der Entschädigung belief sich auf 500 000 CZK.