Aussetzung des Schuldenerlasses

Eine Reihe von Kreditnehmern könnte sich in einer Situation befinden, in der ihr Einkommen aufgrund aktueller oder künftiger Seuchenmaßnahmen der Regierung vorübergehend ausfällt. Die Lösung, um die Aufhebung des Schuldenerlasses zu vermeiden, könnte darin bestehen, den Schuldenerlass auszusetzen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Der Konkurs des Schuldners wurde erst nach der Änderung der Insolvenzordnung 2019 festgestellt.
  • Der Schuldner muss einen wichtigen Grund für die Aussetzung des Insolvenzverfahrens haben.
  • Sie können den Schuldenerlass nur einmal während des Insolvenzverfahrens unterbrechen, und zwar für maximal 1 Jahr.
  • Die Aussetzung des Schuldenerlasses kann nur auf der Grundlage eines Vorschlags des Schuldners oder des Insolvenzverwalters gewährt werden.

Während der Aussetzung ist der Schuldner nicht verpflichtet, ungesicherte Gläubiger zu befriedigen oder die Vergütung des Insolvenzverwalters zu zahlen. Die übrigen Pflichten, insbesondere die Informationspflicht, verbleiben beim Schuldner. Nach Ablauf der Frist oder nach Wegfall des Aussetzungsgrundes wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners fortgesetzt.