Bauen Sie rechtzeitig für ein wirkungsvolles und funktionelles Compliance Management System auf

Am 1.12.2016 wird die Novelle des Gesetzes Nr. 418/2011 Slg. über die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen und über Verfahren gegen juristische Personen wirksam. Diese Novelle bringt eine grundlegende Erweiterung des Umfangs der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen. Juristische Personen werden nunmehr für sämtliche in einem separaten Teil des Strafgesetzbuchs geregelten Straftaten strafrechtliche Verantwortung tragen, abgesehen von den Straftaten, die eine juristische Person im Hinblick auf deren Charakter nicht begehen kann (z. B. Tötung oder Schlägerei). Auf der anderen Seite wird es nunmehr möglich sein, dass die juristische Person von der strafrechtlichen Verantwortung befreit wird. Wenn die Gesellschaft im eventuellen Strafverfahren nachweist, dass sie sämtliche zumutbaren Bemühungen entfalten hat, um die Begehung rechtswidriger Handlungen durch ihre Mitarbeiter Statutar-, Leitungs- oder Kontrollorgane oder durch andere Leitungskräfte wirkungsvoll zu unterbinden, kann sie sich der Schuld entledigen.

Eine große Bedeutung wird daher dem wirkungsvollen und funktionellen Compliance Management System zukommen, welches in der Gesellschaft ethische und rechtliche Verhaltensregeln für alle Firmenprozesse und Tätigkeiten sowie für Geschäftsbeziehungen definiert.

Die eigentliche Existenz des vorgenannten Systems oder anderer mit diesem System vergleichbarer Regeln bedeutet aber noch lange nicht, dass sich die Gesellschaft der Schuld entledigen kann. In Verfahren, die die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen betreffen, wird stets eingehend untersucht, ob die Gesellschaft tatsächlich sämtliche Bemühungen entfalten hat, um die Begehung der Straftat zu verhindern. In der Praxis passiert oft, dass sich tschechische Zweigniederlassungen ausländischer Körperschaften auf die Übernahme des Programms der Muttergesellschaft verlassen. Doch nicht immer reicht diese Vorgehensweise aus.

Das Gesetz über die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen und über Verfahren gegen juristische Personen ist bereits seit dem Jahr 2012 gültig und momentan sind zig Strafverfahren gegen Handelsgesellschaften anhängig. Dabei ist es wichtig sich klarzumachen, dass die strafrechtliche Verantwortung der juristischen Person auch dann noch immer vorliegt, wenn nicht ermittelt werden kann, welche konkrete natürliche Person die gegenständliche rechtswidrige Handlung begangen hat.

Sie sind nicht sicher, ob Ihr Compliance Management System eine angemessene Qualität aufweist? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir führen gerne eine entsprechende rechtliche Prüfung Ihres Compliance Management Systems durch oder helfen Ihnen, ein funktionelles System aufzubauen.