Beim Notar jetzt (auch) online
Seit dem 01. September dieses Jahres erfolgte eine wesentliche Digitalisierung der notariellen Agenda.
Eine der wichtigsten Neuigkeiten betrifft insbesondere das Handelsrecht, wo es nun möglich ist, die notariellen Urkunden in elektronischer Form zu erstellen. Die Parteien werden somit in den notariellen Kanzleien nicht mehr physisch erscheinen müssen, da ihre elektronische Identifizierung und
Verbindung per Videokonferenz ausreichend sein wird. Für die elektronische Identifizierung wird es ebenfalls möglich sein, die erst vor kurzem eingeführte Bankidentität bzw. den so genannten elektronischen Personalausweis (tschechisch „e-občanka“) zu verwenden. Elektronisch beurkundet werden Beschlüsse der Gesellschafter oder Beschlüsse der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung. In familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten ist es jedoch nach wie vor notwendig, beim Notar persönlich zu erscheinen.
Es wird nun möglich sein, online ein Unternehmen zu gründen oder in einem bestehenden Unternehmen Änderungen vorzunehmen. Es wird jedoch wieder notwendig sein, die Identität der Unternehmensgründer elektronisch festzustellen, was die Unternehmensgründung für Ausländer, die keine elektronische Identifizierung haben, wesentlich erschwert.
Eine weitere Neuigkeit stellt die Einführung einer elektronischen Datenbank mit beglaubigten Unterschriften und elektronischen notariellen Urkunden dar. Dieses Register soll die Möglichkeit der Fälschung von beglaubigten Unterschriften verhindern.
Die Notariatskammer bzw. ihre einzelnen Niederlassungen haben nun ebenfalls die Befugnis erlangt, notariell beurkundete Schriftstücke zu beglaubigen und diese mit einer sog. Apostille zu versehen. Eine Apostille ist eine Klausel, die in einigen Fällen erforderlich ist, wenn Sie die jeweilige Unterlage im Ausland vorlegen oder wenn Sie umgekehrt ein ausländisches Dokument in der Tschechischen Republik einreichen.