Beweis durch den Inhalt einer Webseite

Das Oberste Verwaltungsgericht befasste sich kürzlich mit der Beweiserhebung mit Hilfe einer Webseite. Im gegenständlichen Fall verhängte die Tschechische Handelsinspektion eine Geldstrafe gegen einen Unternehmer, da dieser auf seinen Webseiten nicht alle pflichtmäßigen Informationen über den von ihm angebotenen Verbraucherkredit angeführt hat. Nach Auffassung des Obersten Verwaltungsgerichts, wie dem Urteil Az. 1 As 80/2016 - 30 zu entnehmen ist, ist die Tschechische Handelsinspektion mit ihrem Ausdruck der Webseite des Unternehmers ihrer Pflicht nicht nachgekommen, den Sachverhalt in einer solchen Art und Weise zu ermitteln, dass keine begründeten Zweifel bestehen. Im Hinblick darauf, dass durch den Druck der Webseite die auf der Webseite angeführten Informationen verzerrt werden oder gar verloren gehen, wäre es im vorliegenden Fall angebracht gewesen, die „Printscreen-Methode“ zu wählen, mit deren Hilfe die Informationen auf der Webseite so festgehalten werden, wie sie für die Nutzer sichtbar sind.

Sie wissen nicht, wie Sie den Inhalt einer Webseite für ein eventuelles Gerichtsverfahren sichern können? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne. Es gibt noch andere Lösungen als Printscreen.