Das französische Arbeitsgesetz „Loi Macron“ ist wirksam geworden

Am 01.06.2016 ist das französische unter der Bezeichnung „Loi Macron“ bekannte Arbeitsgesetz wirksam geworden und es enthält eine neue Regelung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, und zwar auch von ausländischen Arbeitnehmern.

Die französischen Arbeitsvorschriften aus den Bereichen Beschäftigung und Sozialbedingungen sollten fortan auch auf Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten Anwendung finden, die im Gebiet Frankreichs einer Arbeit nachgehen. Diesen Arbeitnehmern steht somit ab dem 01.06.2016 gemäß den französischen Rechtsvorschriften zumindest der Mindestlohn zu, ferner wurden die maximale Dauer der Ausübung der Arbeitstätigkeit pro Tag und die pflichtmäßigen Arbeitspausen geregelt.  

Ein ausländischer Arbeitnehmer muss zudem bei der Ausübung von Arbeitstätigkeiten in Frankreich mit den betreffenden Formularen und einer Vertragsdokumentation ausgestattet sein, die sich auf sein Arbeitsverhältnis beziehen, und dies inklusive der Übersetzung ins Französische.

Die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der neuen rechtlichen Regelung sowie die in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen finden Sie in verschiedenen Sprachversionen auf den Webseiten des französischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Meere.