Datenmailbox neu

Haben Sie eine Datenmailbox, die Sie aber nur für die Kommunikation mit den Behörden nutzen? Ab dem 1. Januar 2022 gibt es Änderungen, die es lohnenswert machen, Datenmailboxen für den Versand von Nachrichten auch an natürliche und juristische Personen zu verwenden.

Mit der Novelle des E-Government-Gesetzes wurde die Zustellungsfiktion auch für die "private" Kommunikation eingeführt, d.h. nicht nur für die Kommunikation mit Behörden. Nun gilt jede Datennachricht spätestens am zehnten Tag nach ihrer Absendung als zugestellt, unabhängig davon, ob der Empfänger sie tatsächlich liest oder nicht. Und das ist eine große Veränderung!  Datennachrichten sind somit zu einem zuverlässigen Instrument für die Übermittlung von Dokumenten geworden, bei dem kein Risiko des Verlusts des Dokuments besteht und der Empfänger die Zustellung nicht bestreiten kann.

Außerdem ist die Zustellung von Datennachrichten an die Datenmailboxen von geschäftliche und nichtgeschäftliche natürliche und juristische Personen jetzt automatisch erlaubt, während nur nichtgeschäftliche natürliche personen die Möglichkeit haben, den Empfang von Nachrichten zu verbieten, mit Ausnahme von Nachrichten von Behörden und Gerichten.

Trotz dieser Entwicklung ist jedoch zu bedenken, dass derzeit nicht jede natürliche Person über eine Datenmailbox verfügt. Wenn Sie also eine Datennachricht senden wollen, können Sie in der Datenbank der Datenmailbox prüfen, ob der vorgesehene Empfänger eine Datenmailbox hat und Datennachrichten empfangen darf.

Wenn Sie an weiterführenden Informationen zu diesem Thema interessiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!