Die Änderung der Regeln für die Entrichtung der Immobilienerwerbsteuer wurde noch nicht genehmigt

Die Novelle der gesetzlichen Maßnahme des Senats zur Regelung der Immobilienerwerbsteuer, deren Inhalt insbesondere die Übertragung der Pflicht zur Entrichtung der Steuer vom Übertragenden auf den Erwerber ist, wird nicht wie geplant zum 01.04.2016 wirksam werden. Die Novelle ist immer noch in der zweiten Lesung der Abgeordnetenkammer und wird im März höchstwahrscheinlich nicht auf der Tagesordnung stehen. Wann die Novelle gültig bzw. wirksam wird kann momentan nicht geschätzt werden. Die weitere Entwicklung des legislativen Prozesses dieser Novelle werden wir für Sie auch weiterhin verfolgen.