Erste Novellierung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs

Nach einer mehr als zweijährigen Wirksamkeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs steht seine erste Novellierung an. Das novellierende Gesetz Nr. 460/2016 Slg., welches zum 28.02.2017 wirksam wird, verankert unter anderem die Möglichkeit der Vereinbarung der Sicherung von Forderungen in Form von Gehaltsabzügen ohne Einschränkung deren Höhe (bislang war lediglich eine Sicherung bis zur Hälfte der Einkünfte zulässig) und reduziert die maximal zulässige Geldsicherheit (Kaution), die der Vermieter vom Mieter einer Wohnung verlangen kann, und zwar vom sechsfachen auf den dreifachen Monatsmietzins.