Geldbußen, Geldbußen und nochmals Geldbußen
Sie haben vielleicht schon vom Register der wirtschaftlichen Eigentümer gehört. Und Sie haben wahrscheinlich auch gelesen, dass Sie sich um nichts kümmern müssen, wenn Sie sich mit Ihrer Frau eine GmbH teilen; denn das Amt erledigt alles für Sie und trägt die Daten aus dem Handelsregister automatisch in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ein. Falsch. Dies ist in der Tat oft nicht der Fall.
Klicken Sie also auf das Informationssystem des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer und überprüfen Sie, ob Sie die Angaben im Register der wirtschaftlichen Eigentümer überhaupt eingetragen haben und ob diese korrekt sind. Sie haben nur bis zum 1. Dezember 2021 Zeit, denn dann läuft die im Gesetz über das Miteigentümerregister festgelegte Frist für einen solchen Eintrag ab. Die Nichtangabe einer natürlichen Person, die wirtschaftlicher Eigentümer ist, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 CZK geahndet werden.
Die finanzielle Strafe ist jedoch nicht das Einzige, worüber man sich Sorgen machen muss. Im Falle einer fehlerhaften Eintragung kann der Gesellschaft auch die Ausschüttung von Gewinnanteilen oder die Ausübung der Stimmrechte der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung untersagt werden.
Und wer trägt sich eigentlich in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ein? Direkte Eigentümer (z.B. Gesellschafter oder Aktionäre), Personen, die direkt oder indirekt einen Gewinnanteil oder anderen Anteil an der Gesellschaft von mindestens 25% haben, Personen, die direkt oder indirekt entscheidenden Einfluss auf den Betrieb der Gesellschaft ausüben können, sowie Mitglieder der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, CEO, Mitglieder des Verwaltungsrates), die in Fällen, in denen es nicht möglich ist, die direkten Eigentümer von Gesellschaften zu bestimmen (z.B. wenn es sich um Ausländer handelt), als wirtschaftliche Eigentümer gelten.