Geldwäsche gibt es nicht nur bei Netflix-Shows

Aus diesem Grund gibt es in der Tschechischen Republik das Finanzanalytische Büro (FAÚ), das die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML-Gesetz) überwacht.

Bei seinen Inspektionen konzentriert sich das Büro/Amt für Finanzanalyse unter anderem auf die Einhaltung der Verpflichtung, die Herkunft des Geldes zu überprüfen, das die Kunden der inspizierten Unternehmen bei ihren Transaktionen verwenden. Ein Immobilienmakler muss in der Tat bis zu einem gewissen Grad die Herkunft der für den Kauf einer Immobilie verwendeten Mittel überprüfen. Das Gleiche gilt für einen Rechtsanwalt bei Treuhand- oder Immobiliengeschäften, bei denen er als Berater fungiert. Oder für ein Autohaus beim Verkauf eines Fahrzeugs. Auch Steuerberater haben diese Verpflichtung gegenüber ihren Mandanten.

Das FAÚ hat wiederholt gegen geprüfte Unternehmen, insbesondere Immobilienagenturen, Geldbußen in Höhe von 150.000 CZK oder sogar 750.000 CZK verhängt, weil sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen waren. In seinen Entscheidungen über die verhängten Geldbußen äußerte sich das FAÚ jedoch nicht im Einzelnen dazu, wie die Herkunft des Geldes zu ermitteln ist. 

Anfang November gab das FAÚ eine Stellungnahme ab, in der es die Herkunft der Mittel erläuterte. Entscheidend ist, dass der Schwerpunkt einer solchen Prüfung auf der Risikobereitschaft des jeweiligen Kunden liegt. Wenn Sie also Ihren Kunden als risikoarm einschätzen, kann Ihnen eine eidesstattliche Erklärung des Kunden genügen, um die Herkunft der Gelder zu überprüfen. In diesem Fall müssen Sie den Kunden nicht mit der Aufforderung belästigen, Ihnen z. B. Kontoauszüge, Steuererklärungen oder Lohnabrechnungen vorzulegen.