Gesetz über das zentrale Kontenregister

Das zentrale Kontenregister wird zum 06.10.2016 durch das Gesetz über ein zentrales Kontenregister, Nr. 300/2016 Slg, gegründet. Das Register wird von der Tschechischen Nationalbank geführt. In das zentrale Kontenregister werden die Informationen betreffend alle von den Banken und anderen Geldinstitutionen eingerichteten Konten geführt. Über diese Konten werden folgende Informationen gesammelt: Kontonummer, Leitzahl der das Konto verwaltenden Bank, Eigentümer des Kontos, Inhaber des Rechtes über das Konto zu disponieren, Zeitpunkt der Entstehung und Auflösung des Kontos. Die Angaben aus dem zentralen Kontenregister dürfen seitens der im Strafverfahren tätigen Organe, seitens der Finanz- und Zollverwaltungsbehörden oder der Geheimdienste angefordert werden.