Können die Ausgabestellen von E-Shops an Feiertagen geöffnet sein?

In seiner neuesten Entscheidung stellte das Oberste Verwaltungsgericht fest, dass das Verbot des Verkaufs an Feiertagen nur für den physischen Verkauf in stationären Geschäften gilt.

Wenn der Kaufvertrag im Wege des Fernabsatzes, typischerweise online, abgeschlossen wird, ist allein die Ausgabe der Ware im Geschäft auch an einem Feiertag gesetzeskonform, und nicht verboten.