Lohn für Bereitschaftsdienst

Müssen Ihre Mitarbeiter jederzeit zur Arbeit bereit sein, auch während der sonst für Pausen und Ruhezeiten vorgesehenen Zeit? Dann lesen Sie weiter, denn endlich ist geklärt, ob Arbeitnehmer für solche Tätigkeiten Anspruch auf Vergütung haben oder nicht.

Das Verfassungsgericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Zeit, die zur Erholung genutzt werden sollte, während der die Arbeitnehmer jedoch ständig in Bereitschaft und sofort arbeitsfähig sein müssen, in der Tat eine Arbeitsleistung darstellt.

Als Arbeitszeit gilt auch die Zeit, in der der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auferlegten Beschränkungen unterliegt, die seine Fähigkeit, seine Freizeit zu gestalten und persönlichen Interessen nachzugehen, erheblich beeinträchtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit, die sonst zur normalen Arbeit des Arbeitnehmers gehört, letztlich tatsächlich stattgefunden hat oder nicht.

Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienst hat, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Höhe dieser Vergütung seinem normalen Stundenlohn entsprechen muss. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Arbeit. Der Arbeitgeber begeht also offenbar keinen Fehler, wenn er dem Arbeitnehmer für den Bereitschaftsdienst weniger Lohn zahlt. Allerdings muss jeder Fall einzeln beurteilt werden.