Neue Methodik zur Ahndung von Verletzungen der Regeln des Wirtschaftswettbewerbs

Das Amt zum Schutz des Wirtschaftswettbewerbs hat eine neue Methodik zur Verhängung von Geldstrafen bei Verletzung des Gesetzes zum Schutz des Wirtschaftswettbewerbs wie z. B. durch verbotene Absprachen, Missbrauch der dominanten Stellung, wettbewerbswidrige Handlungen der Staatsverwaltungsorgane oder Delikte beim Zusammenschluss von Wettbewerbern festgelegt.

Auch wenn die Befugnisse des Amts zum Schutz des Wirtschaftswettbewerbs bei der Verhängung von Geldstrafen unverändert bleiben, wurden die Regeln für die Berechnung von Geldstrafen präzisiert. Die Regeln wurden bei Beachtung der Anwendungspraxis sowie im Einklang mit den Schlüssen von Verwaltungsgerichten festgelegt, die sich mit der gegenständlichen Thematik befassen.

Die neue Regelung ist detaillierter und definiert somit präziser die Befugnisse des Amts zum Schutz des Wirtschaftswettbewerbs bei Verhängung von Geldstrafen für Verletzungen der Regeln des Wirtschaftswettbewerbs, mit anderen Worten, sie bietet den Wettbewerbern mehr Rechtssicherheit. Die neue Methodik finden Sie unter.