Neues Baurecht (aber erst ab 01.07.2023)

Sie haben sicher schon von dem neuen Baugesetz gehört. Leider wird es erst in 2 Jahren, am 01. Juli 2023, in Kraft treten. Das neue Baugesetz ändert das bisherige Konzept der Bauverfahren in vielerlei Hinsicht grundlegend.  Es soll den bestehenden Bauablauf deutlich vereinfachen, beschleunigen und digitalisieren. Es zielt darauf ab, die Übel des aktuellen Gesetzes zu beseitigen - insbesondere die Länge des Verfahrens und die große Anzahl von Stempeln, die für den Erhalt von Einzelgenehmigungen erforderlich sind. Das Gesetz setzt eine Frist für die Erteilung von Baugenehmigungen und Entscheidungen sowie eine Frist für Stellungnahmen der betroffenen Behörden. Die Baubehörde ist verpflichtet, bei einfachen Bauten (z.B. Einfamilienhäusern) innerhalb von 30 Tagen und bei anderen Bauten (z.B. größeren Bauvorhaben) innerhalb von 60 Tagen eine Entscheidung zu treffen. Nach dem Gesetz haben die betroffenen Behörden 30 Tage ab Eingang des Antrags Zeit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme und wird auch keine Fristverlängerung um weitere 30 Tage beantragt, tritt die gesetzliche Fiktion des Erlasses einer Zustimmungsentscheidung ein.

Die Bauagenda wird von den Gemeinden auf den Staat übertragen. Mit dieser Änderung soll u.a. die oft beanstandete Befangenheit von Gemeindebeamten beseitigt werden. Auch die neu eingerichtete Oberste Baubehörde sollte von Vorteil sein, denn sie wird die Baubehörden methodisch so steuern, dass es nicht vorkommt, dass jede Behörde in der gleichen Angelegenheit anders entscheidet.

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