Neues Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Am 03.08.2016 sind das neue Gesetz Nr. 250/2016 Slg. über die Verantwortung für Ordnungswidrigkeiten und Verfahren über Ordnungswidrigkeiten sowie das zusammenhängende Gesetz Nr. 251/2016 Slg. über einige Ordnungswidrigkeiten verkündet worden. Diese beiden Gesetze bringen viele Änderungen in der Konzeption der Verantwortung für Ordnungswidrigkeiten, vor allem wurde die Verantwortung für Ordnungswidrigkeiten auf juristische Personen ausgedehnt. Das neue Gesetz über Ordnungswidrigkeiten übernimmt eine Vielzahl von Instituten des Strafrechts und somit rücken beide Regelungen näher zusammen. Beide Gesetze werden zum 01.07.2017 wirksam.