Neuregelungen im Vertrag über die Ausübung einer Funktion

Mit Wirkung ab dem 01.01.2021 gelten neue Regeln für die Ausübung einer Funktion in Kapitalgesellschaften. Die Änderung des Gesetzes über die Körperschaften des Privatrechts wird insbesondere die Problematik der Gültigkeit und Wirksamkeit dieser Verträge oder die Vergütung für die Ausübung von Funktionen betreffen. Vor allem Topmanager können sich über diese Änderungen in einem Artikel eines Anwalts unserer Anwaltskanzlei, Vladimír Lajsek, informieren: epravo.cz.