Novelle des Insolvenzgesetzes aus der Zeit vor Corona

Auch wenn Unternehmer derzeit eine größere Toleranz bezüglich ihrer ungünstigen Wirtschaftslage erwarten können, sollten sie dennoch der Novelle des Insolvenzgesetzes aus der Zeit vor Corona ihre Aufmerksamkeit schenken. Gemäß dieser Novelle werden Insolvenzverwalter mit Wirksamkeit ab dem nächsten Jahr eine neue Klage direkt gegen Statutarorgane (und zwar sowohl eingetragene als auch faktische) auf Erstattung des Schadens in den Händen haben, den diese Personen z. B. durch eine verspätete Stellung des Insolvenzantrags verursacht haben. Eine Zusammenfassung der Auswirkungen der Novelle auf die Statutarorgane finden Sie in einem Artikel in der 11. Ausgabe der Zeitschrift „Ekonom“, die mit Beteiligung unseres Kollegen Mgr. Petr Čermák entstand, der in unserer Kanzlei als Rechtsreferendar tätig ist .