Schuldenregulierung: Werden die Anhörungen (bald) online stattfinden?

Das Justizministerium beabsichtigt eine Gesetzesänderung, die die Durchführung von Nachprüfungsverfahren in Insolvenzverfahren vereinfachen soll. Obwohl Gerichtsverfahren per Videokonferenz inzwischen gängige Praxis ist, gilt die Regelung der Zivilprozessordnung nach Angaben des Justizministeriums nicht für Nachprüfungsverfahren nach der Insolvenzordnung. Den Insolvenzverwaltern wird daher nichts anderes übrig bleiben, als die entsprechende Änderung abzuwarten. Einerseits würde die Änderung ihnen Zeit und Kosten sparen, andererseits wäre sie auch für die Schuldner von Vorteil, da sie beispielsweise von zu Hause aus an der Nachprüfung teilnehmen könnten.