Sie schließen im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit Verträge mit öffentlichrechtlichen Subjekten?

Wenn ja, dann denken Sie ab dem 01.07.2016 an die Pflicht, Verträge mit diesen Subjekten im Vertragsregister zu veröffentlichen, die mit dem Gesetz Nr. 340/2015 Slg., über die Sonderbedingungen der Wirksamkeit einiger Verträge, über die Veröffentlichung dieser Verträge und über das Vertragsregister (Gesetz über das Vertragsregister) eingeführt wurde. Gemäß diesem Gesetz sind alle staatlichen und öffentlichrechtlichen Institutionen, regionalen Selbstverwaltungseinheiten, Staatsunternehmen, juristische Personen, deren Mehrheitseigentümer der Staat oder eine regionale Selbstverwaltungseinheit ist, sowie weitere im Gesetz über das Vertragsregister angeführte Institutionen verpflichtet, im Vertragsregister sämtliche Verträge mit Leistungen im Wert von mehr als 50.000,- CZK ohne MwSt. zu veröffentlichen.

Das Wirksamwerden dieser Verträge wird durch die Offenlegung der Verträge mit Hilfe des Registers bedingt. Wenn ein Vertrag nicht innerhalb von 3 Monaten nach seinem Abschluss veröffentlicht wird, wird dieser Vertrag von Anfang an ungültig werden. Die vom 01.07.2016 bis 01.07.2017 geschlossenen Verträge müssen in das Register eingereicht werden, die Nichterfüllung dieser Pflicht wird jedoch gemäß dem Gesetz über das Vertragsregister nicht die Unwirksamkeit bzw. Ungültigkeit der gegenständlichen Verträge zur Folge haben.

Das Gesetz über das Vertragsregister legt eine Vielzahl von Ausnahmen von der vorgenannten Offenlegungspflicht fest. Als Beispiel können Verträge dienen, die mit natürlichen Personen über den Rahmen deren unternehmerischen Tätigkeit hinaus geschlossen wurden. Wenn es jedoch auf der Grundlage solcher Verträge zur Übertragung einer Immobilie kommen sollte, wird sich die Offenlegungspflicht auch auf diese Verträge erstrecken. Man geht davon aus, dass noch weitere Ausnahmen hinzukommen werden.

Das Vertragsregister wird ein online-zugängliches System sein, dessen Verwalter und Betreiber das Innenministerium sein wird. Derzeit ist das Register noch nicht aktiv. Wir werden Sie auch weiterhin auf dem Laufenden halten und zum gegebenen Zeitpunkt, wenn das Online-System hochgefahren wird, informieren.