Teilnehmern von illegalen Kartellen drohen Schadensersatzklagen

Die Gesetzessammlung wird in diesem Jahr um ein Gesetz über Schadensersatz im Bereich des Wirtschaftswettbewerbs erweitert. Bis Ende 2016 muss nämlich ins tschechische Recht die Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union eingegliedert werden.

Auch derzeit kann bei tschechischen Gerichten der Anspruch auf Erstattung eines durch Verletzung der Vorschriften zum Schutz des Wirtschaftswettbewerbs verursachten Schadens geltend gemacht werden, und zwar gemäß den allgemeinen Schadensersatzregeln. Solche Klagen sind allerdings sehr rar. Die Verabschiedung eines gesonderten Gesetzes über Schadensersatz im Bereich des Wirtschaftswettbewerbs kann jedoch diese Situation ändern und die Wettbewerber müssen sich in Zukunft nicht nur vor der öffentlichrechtlichen Ahndung durch das Amt zum Schutz des Wirtschaftswettbewerbs sondern auch vor den Schadensersatzansprüchen ihrer Konkurrenten oder Kunden in Acht nehmen.

Das Gesetz wird nicht nur den Umfang des Schadensersatzes regeln, sondern auch die Präsumtion der Schadensentstehung verankern, den Lauf prozessualer Fristen einschließlich der Verjährung sowie einige Aspekte der Beweiserhebung separat regeln. Mit diesem Gesetz soll ein wirkungsvollerer Schutz für diejenigen gewährleistet werden, die durch eine Verletzung der Wettbewerbsregeln geschädigt wurden, und auf diese Weise soll der Schutz des Wirtschaftswettbewerbs auf der Ebene des Privatrechts gestärkt werden. Momentan wurde das Anmerkungsverfahren zum Gesetzesentwurf abgeschlossen und das Gesetz wird zur Genehmigung vorgelegt. Im Hinblick auf die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sollte das Gesetz spätestens Ende 2016 in Kraft treten.