(Un)geimpfte Mitarbeiter

Was ist zu tun, wenn die positive Motivation der Mitarbeiter zur Impfung nicht funktioniert oder wenn ein Mitarbeiter es ablehnt, sich impfen zu lassen? Das tschechische Recht gibt den Arbeitgebern nicht viele Möglichkeiten an die Hand.


Viele Arbeitgeber ordnen in solchen Fällen nicht geimpften Personen an; von zu Hause aus zu arbeiten. Das Arbeitsgesetzbuch lässt jedoch keine einseitigen Anordnungen des Homeoffice zu.
Eine andere Möglichkeit ist die Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz. Eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz aus diesem Grund ist jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
 
In der Praxis scheint die Einführung einer Testpflicht  für Arbeitnehmer, die nicht von der Testpflicht befreit sind (z.B.weil sie bereits  eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben und als genesen gelten), eine praktikable Option zu sein.  Der Arbeitgeber ist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die damit verbundenen Risiken zu minimieren. In diesem Zusammenhang könnte der Arbeitgeber auch regelmäßige Tests einführen, insbesondere in Anbetracht der sich verschlechternden epidemiologischen Situation. Wenn der Arbeitgeber diesen Schritt unternimmt, sollte das während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers, am Arbeitsplatz und auf Kosten des Arbeitgebers geschehen.