Unsicheres Recht des Mieters auf Zinsen aus der Kaution

Die rechtliche Regelung der Vermietung von Wohnungen und Häusern stärkt im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch deutlich die Rechte der Mieter. Zu den neu geregelten Rechten gehört auch das Recht des Mieters auf Zinsen aus der gestellten Mietsicherheit (Kaution). Gemäß § 2254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch hat der Mieter „Recht auf Zinsen aus der Mietsicherheit ab der Stellung der Mietsicherheit mindestens in Höhe des gesetzlichen Satzes“. Fraglich ist allerdings, was genau mit dem „gesetzlichen Satz“ gemeint ist. Detailliert befasst sich mit diesem Thema Ing. Tomáš Buus, Ph.D., in seinem Artikel „Zinses aus der Mietsicherheit“, der in der Ausgabe 5/2016 des Juristischen Bulletins publiziert wurde, und er kommt zu dem Schluss, dass die Zinsen aus der Mietsicherheit 0 % bis 20 % pro Jahr betragen können! Das neue Bürgerliche Gesetzbuch rechnet jedoch damit, dass sogar eine Mietsicherheit in Höhe des sechsfachen monatlichen Mietzinses gefordert werden kann. Das Mietverhältnis und somit die Zeitspanne, in der die Mietsicherheit verzinst wird, dauern in der Regel mehrere Jahre und bei den Zinsen aus der Mietsicherheit kann es sich daher um ein ganz nettes Sümmchen handeln. Die rechtliche Unsicherheit, die der Gesetzgeber bezüglich der Zinsen aus der Mietsicherheit verursacht hat, ist alarmierend. Es bleibt nichts anderes übrig als eventuellen Streitigkeiten mit Hilfe einer ausdrücklichen Regelung des Zinssatzes für die Mietsicherheit in den Mietverträgen vorzubeugen und zu hoffen, dass diese Frage bald durch eine Durchführungsvorschrift oder entsprechende Rechtsprechung geklärt wird.