Verschicken Sie die Einladungen zur Gesellschafterversammlung nicht in letzter Minute! (besonders vor Weihnachten)

Bereiten Sie in Ihrer Gesellschaft eine Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung vor? Sorgen Sie dann dafür, dass die Einladungen rechtzeitig an alle Gesllschafter bzw. Aktionäre verschickt werden. Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Obersten Gerichts in Prag haftet die Gesellschaft für die verspätete Zustellung der Einladung zur Gesellschafterschafter- bzw. Hauptversammlung, wenn der gewählte Postdienstleister sie dem Aktionär verspätet zustellt.

Infolgedessen können die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung und somit alle in der Versammlung gefassten Beschlüsse vom Gericht für ungültig erklärt werden, weil die Einladung dem Gesellschafter bzw. Aktionär nicht rechtzeitig zugestellt wurde, obwohl die Gesellschaft sie rechtzeitig versandt hat. Auch wenn diese Entscheidung in Zukunft vom Obersten Gerichtshof aufgehoben oder revidiert werden kann, ist jetzt bei der Einberufung einer Gesellschafter- bzw.Hauptversammlung größere Vorsicht geboten.