Vorsicht vor Schulden beim Kauf einer Immobilie!

Kaufen Sie eine Wohnung oder ein Haus? In diesem Fall müssen Sie besonders darauf achten, ob es Schulden im Zusammenhang mit der Hausverwaltung gibt. In einem kürzlich ergangenen Urteil hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage befasst, ob Schulden im Zusammenhang mit der Verwaltung von Haus und Grundstück beim Verkauf der Immobilie auf den Käufer übergehen. Die Schulld kann in einem solchen Fall z. B. ein negativer Saldo des Wohnungsreparaturfonds sein. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs stellt eine solche Schuld keinen Rechtsmangel dar, den der Käufer später gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann, und die Schuld geht auf den Käufer über, unabhängig davon, ob er von ihr wusste oder nicht.

Es ist notwendig, beim Kauf einer Immobilie sehr vorsichtig vorzugehen und idealerweise eine rechtliche Due Diligence durchzuführen, um eventuelle Schulden oder andere unerwünschte Tatsachen rechtzeitig zu erkennen und einen reibungslosen Ablauf der gesamten Transaktion zu gewährleisten. Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass in diesen Fällen auf Seiten des Käufers ein hohes Maß an Vorsicht geboten ist. Die Tatsache, dass der Käufer die erforderlichen Unterlagen nicht angefordert hat und nicht von den Schulden erfahren hat, geht in diesem Fall zu seinen Lasten.