Z/C/H Legal erfolgreich in Gerichtsstreiten um Schadensersatz

Die Anwaltskanzlei Z/C/H Legal hat eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgreich in Gerichtsstreiten vertreten, in denen sich die Körperschaft des öffentlichen Rechts vor Schadensersatzklagen wegen einer vorzeitigen Beendigung von Projekten zur Errichtung von 15 Wohnhäusern sowie Errichtung von 4 weiteren Wohnhäusern zur Wehr setzte. Mit Hilfe zweier Ausschreibungen vom September 2006 für die vorgenannten Bauvorhaben suchte die Körperschaft des öffentlichen Rechts Kaufinteressenten für Grundstücke zwecks Errichtung von 2 Wohnhäusern. Die Projekte wurden jedoch nicht realisiert. Der Kern des Streits war die Frage, ob im Zusammenhang mit der Beendigung der Projekte durch die Körperschaft des öffentlichen Rechts dem erfolgreichen Bewerber – Investor – ein Schaden von mehr als 50 Mio. CZK (Beendigung des Projekts der Errichtung von 15 Wohnhäusern) bzw. ein Schaden von mehr als 10 Mio. CZK (Beendigung des Projekts der Errichtung von 4 Wohnhäusern) verursacht wurde oder nicht. Die zuständigen Gerichte schlossen sich den Rechtsmeinungen der Anwaltskanzlei Z/C/H Legal an, und zwar insbesondere der Rechtsmeinung, dass die Körperschaft des öffentlichen Rechts die Pflicht nicht verletzt hatte, die erforderliche Mitwirkung bei der Umsetzung der Verträge zu gewähren. Dem Urteil des Berufungsgerichts ist unter anderem Folgendes zu entnehmen: „Der Vertreter der Beklagten handelte, wie sich aus der Akte ergibt, außerordentlich zweckmäßig, mit fachlicher Kompetenz, und er trug mit seinen sachlichen Argumenten nicht nur dazu bei, dass das Verfahren für die Beklagte mit Erfolg endete, sondern auch dazu bei, dass das Verfahren recht schnell durchgeführt wurde.“ Mit der Beendigung dieses Streits ist daher auch die Forderung des Investors bezüglich der Erstattung des entgangenen Gewinns in Höhe von 100 Mio. CZK gegenstandslos geworden.