Zertifikate für die elektronische Umsatzerfassung

Der 1. September ist auch für die Unternehmer ein wichtiges Datum, die die Erfassung von Umsätzen betrifft. Ab heute können sie sog. Authentifizierungsangaben beantragen, und zwar entweder persönlich in jeder beliebigen regionalen Geschäftsstelle des Finanzamts oder elektronisch über das Steuerportal. Mit Hilfe dieser Angaben melden sich die Unternehmer anschließend in der Webapplikation Elektronische Umsatzerfassung an. Nachdem sie die erforderlichen Angaben eingetragen haben erhalten sie ein digitales Zertifikat, welches sie danach in der Kassenanlage installieren, mit der sie ihre Umsätze erfassen.