Einführung einer Datenbank für ausgeschlossene Personen
Ab dem 1. Juli 2023 tritt eine Novelle zum Gesetz über Handelsgesellschaften (ZOK) in Kraft, die eine wichtige Änderung einführt: die Einführung einer Datenbank für ausgeschlossene Personen.
Wer wird diese Datenbank verwalten, wer wird Zugriff haben und wird eine Genehmigung erforderlich sein?
All dies erfahren Sie in dem Artikel unseres Kollegen Mgr. Jaromír Lošťák auf der Website LEAGLEONE.