VERBRAUCHERINFORMATION

Vergütung für die Dienstleistungen

Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen (Rechtsberatung, Übersetzungen usw.) errechnet sich aus dem zwischen dem Kunden und Z/C/H Legal vereinbarten Stundensatz. Die Höhe des Stundensatzes hängt vom Charakter des erbrachten Rechtsdienstes, insbesondere von dessen Schwierigkeit, Komplexität, wie auch vom Zeitaufwand, sowie von der Erfahrung des Juristen, der die Dienstleistungen erbringt, ab. Die Höhe des Stundensatzes wird dem Kunden jeweils vor Einleitung jeglicher Tätigkeit mitgeteilt.


Die Bürokosten, die mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen zusammenhängen (Telefon, Telefax, Kopieren im üblichen Umfang usw.) werden als Pauschale verrechnet, deren Höhe als vereinbarter Prozentsatz vom verrechneten Honorar in Rechnung gestellt wird.

Notarkosten, Sachverständigengutachten, Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Kosten für Kopien von technischen Unterlagen (z.B. geometrische und umfangreiche technische Pläne) oder Kopien der Unterlagen erheblichen Umfangs werden in tatsächlicher Höhe aufgrund entsprechender Belege weiterverrechnet.

Die Reisekosten werden aufgrund der tatsächlichen Kilometerzahl mit einem Betrag von 15,- CZK/km abgerechnet. Verbrauchte Treibstoffe und Abnutzung der Fahrzeuge sind in diesem Betrag inbegriffen. Die Unterbringungskosten, sowie Kosten für Flug- oder Bahnbeförderung werden auf der Grundlage der entsprechenden Belege in tatsächlicher Höhe abgerechnet.


Die Vergütung wird monatlich aufgrund von Rechnungen, die die Erfordernisse eines Steuerbelegs zu erfüllen haben, gemäß den gültigen Rechtsvorschriften in Rechnung gestellt. Jeder Rechnung wird ein Verzeichnis der erbrachten Rechtsdienstleistungen beigefügt. Dieses Verzeichnis wird das Datum der jeweiligen Rechtsdienstleistung, eine kurze Beschreibung dieser, den Namen des Anwalts, die Anzahl der Minuten, den Stundensatz und die Höhe der Vergütung für die erbrachte Rechtsdienstleistung pro Person, enthalten. Die Rechnungen sind mit einer Fälligkeit von 15 Tagen auszustellen.

Alle vorgenannten Beträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.


Der Kunde ist gemäß § 20 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 85/1996, über die Anwaltschaft, berechtigt, vom Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen jederzeit zurückzutreten, und dies auch ohne Angabe von Gründen.

Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Klienten – Verbrauchern und Rechtsanwälten

Z/C/H Legal informiert Klienten – Verbraucher (das heißt Klienten als natürliche Personen, die zudem nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit bzw. nicht im Rahmen der Ausübung ihres Berufs handeln) darüber, dass gemäß dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften, auf der Grundlage einer Entscheidung des Ministeriums für Industrie und Handel vom 05.02.2016 mit der außergerichtlichen Beilegung eventueller auf der Grundlage von Verträgen über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen entstandener Verbraucherstreitigkeiten zwischen ihnen und der Anwaltskanzlei Z/C/H Legal die Tschechische Anwaltskammer beauftragt wurde. Die Internetseiten der Tschechischen Anwaltskammer finden Sie unter www.cak.cz.

Detaillierte Informationen über die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Klienten – Verbrauchern finden Sie unter http://www.cak.cz/scripts/detail.php?id=15607.