AML-Gesetz kann durch Aufspaltung der Zahlung umgangen werden

Wenn Sie den Verpflichtungen aus dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg. ("AML-Gesetz") unterliegen, insbesondere der Verpflichtung zur Identifizierung und Kontrolle von Kunden, haben Sie sich sicher schon einmal gefragt, wie es ist, eine Transaktion, die ansonsten den Betrag übersteigen würde, für den eine Kundenidentifizierung oder -kontrolle erforderlich ist, in kleinere Teile aufzuspalten. Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung der Finanzanalysebehörde stellt eine solche Aufteilung einen Verstoß gegen das AML-Gesetz dar und ist mit hohen Geldstrafen verbunden! Daher kann das AML-Gesetz nicht durch Aufteilung der Transaktion in Teile umgangen werden!