Ausgleichsanspruch für den Franchisenehmer

In den letzten Jahren ergingen in Deutschland einige höchstgerichtliche Entscheidung zur Frage des Ausgleichsanspruches des Franchisenehmer nach dem Ende des Vertragsverhältnisses. Oftmals übernimmt danach der Franchisegeber das Unternehmen des Franchisenehmers und profitiert somit vom aufgebauten Kundenstamm. Umstritten ist, ob die Regeln des Handelsvertretergesetzes per analogiam auf Franchisenehmer angewendet werden können, wodurch dem Franchisenehmer unter gewissen Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch zustehend könnte.

Bis jetzt haben es die Gerichte vermieden die Frage der Analogie direkt zu beantworten, allerdings wurde festgelegt, dass eine notwendige Voraussetzung für eine solche Analogie die Eingliederung in die Absatzkette des Franchisegebers wäre. Solange dies nicht der Fall ist, gibt es keine Grundlange für einen Ausgleichsanspruch auf Grundlage einer Analogie.

Dennoch sind beide Parteien gut beraten den Fall einer möglichen Übernahme durch den Franchisegeber bereits bei Abschluss des Franchisevertrages zu regeln.