Besonderheiten der Arbeitsunfähigkeit und des Urlaubsanspruchs eines Mitglieds des statutarischen Organs einer Handelskörperschaft

Aber auch ein Geschäftsführer muss sich manchmal ausruhen und neue Kraft für die Leitung des Unternehmens schöpfen, resp. auch ein Geschäftsführer kann krank werden, und das nicht nur in Zeiten der Pandemie.

In einem kürzlich erschienenen Artikel für das Magazin EPRAVO.CZ gibt der Rechtsanwalt Milan Paták einen Überblick über die Besonderheiten der Krankheits- und Urlaubsansprüche eines Mitglieds des statutarischen Organs einer Handelskörperschaft, einschließlich Empfehlungen zum Inhalt des (Management-)Vertrags über die Ausübung der Funktion.

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Regeln für einen Vertrag über die Ausübung der Funktion aufstellen sollen, oder wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre bisherige Regelung ausreicht, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.