Besteht bei einem Rücktritt vom Vertrag ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Gegenstand?

Haben Sie kürzlich ein Auto gekauft und sind nach einiger Zeit und Laufleistung wegen Mängeln am Fahrzeug vom Kaufvertrag zurückgetreten?

Sind Sie verpflichtet, den Verkäufer für die Nutzung des zurückgegebenen Fahrzeugs zu entschädigen?

Was bedeutet das für Ihre Rechte und Pflichten?

In seinem Urteil (23 Cdo 1311/2022) befasste sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer vom Käufer eine Entschädigung für die Nutzung der Sache, die Gegenstand des Kaufvertrags war, verlangen kann, wenn der Vertrag aufgrund von Mängeln an der Sache widerrufen wurde.

Aus dem Urteil geht hervor, dass zwar eine Nutzungsentschädigung verlangt werden kann, diese jedoch von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängt. Entscheidend ist, dass, wenn beide Parteien den Vertrag gleichzeitig erfüllen, die üblichen Entschädigungsregeln nicht gelten und somit die Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug nicht zur Anwendung kommt.

Das Ergebnis? In diesen Fällen hat der Verkäufer keinen Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs.