Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik führt die Elektronisierung von Gerichtsakten ein

Am 1. September ist die Internetapplikation des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik „NaSpis“ angelaufen, dank dieser Applikation erhalten Anwälte Zugriff auf Dokumente in den Akten des Verfassungsgerichts.

Hauptmotive der Elektronisierung von Dokumenten sind insbesondere die Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren sowie Reduzierung von Kosten der Verfahrensbeteiligten vor dem Verfassungsgericht. Gemäß der gültigen rechtlichen Regelung kann nämlich kein Referendar zur Akteneinsicht beim Verfassungsgericht bevollmächtigt werden, der Anwalt muss persönlich anwesend sein oder sich von einem Kollegen – ebenfalls einem Anwalt – vertreten lassen.

Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik ist somit das erste Gerichtsorgan, welches die Elektronisierung seiner Akten eingeführt hat. Der Fernzugriff auf Gerichtsakten mit Hilfe der Applikation „NaSpis“ wird allerdings nur die Gerichtsverfahren betreffen, die beim Verfassungsgericht erst nach der Einführung der Applikation, sprich nach dem 1. September 2018 eingeleitet werden.