Die Regierung will strengere Sanktionen für Nichtoffenlegung von Rechnungsabschlüssen
Der Abgeordnetenkammer wurde die Novelle des Gesetzes über öffentliche Register und Buchführung vorgelegt, die strengere Sanktionen für die Nichteinreichung von Rechnungsabschlüssen in die Urkundensammlung enthält. Wenn eine Gesellschaft gemäß der gültigen rechtlichen Regelung die Rechnungsabschlüsse auch nicht nach gerichtlicher Aufforderung einreicht, kann gegen diese Gesellschaft eine Geldstrafe von bis zu 100.000,- CZK verhängt werden. Wenn die Gesellschaft diese Pflicht wiederholt verletzt, kann dies einen Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft mit Liquidation zur Folge haben.
Wenn der Regierungsentwurf der Novelle verabschiedet wird, können Gerichte Verfahren über die Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation einleiten. Dritten wird eine einjährige Frist eingeräumt, in der nachzuweisen ist, dass die Gesellschaft über Vermögen verfügt. Wird dies nicht innerhalb dieser Frist nachgewiesen, entscheidet das Gericht über die Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation. Diese Vorgehensweise wird das Gericht nur dann wählen dürfen, wenn die Gesellschaft Rechnungsabschlüsse für zwei aufeinander folgende Rechnungsperioden in die Urkundensammlung nicht einreicht und wenn es gleichzeitig nicht möglich ist, der Gesellschaft in irgendeiner Art und Weise die Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflicht zuzustellen. Dadurch will die Regierung die Anzahl inaktiver Gesellschaften reduzieren, die als Strohmänner zu Finanzbetrügen missbraucht werden könnten. Die Novelle des Gesetzes über öffentliche Register sollte zum 01.01.2020 wirksam werden.