Jana Novák (oder weiblicher Nachname neu)

Bis vor kurzem war es nur in Ausnahmefällen möglich, einen weiblichen Nachnamen ohne Movierung, d.h. ohne das Suffix "ová" (in der sog. maskulinen Form) in das Personenstandsregister eintragen zu lassen. Dies wurde jedoch durch eine Novelle des Gesetzes über das Personenstandswesen geändert. Somit gibt es ab Anfang 2022 keine Bedingung mehr für das Recht, einen Nachnamen in nicht movierter Form registrieren zu lassen. Es reicht aus, die Eintragung beim Standesamt zu beantragen, ohne dass es einer Begründung bedarf.

Auch bei einer Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft kann auf bloßen Antrag der Frau der Familienname in der männlichen Form in das Personenstandsbuch eingetragen werden. Bisher war dies nur für Ausländerinnen und tschechische Staatsbürgerinnen möglich, die aufgrund ihres Wohnsitzes im Ausland oder weil ihr Ehemann oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft ein Ausländer ist, eine andere als die tschechische Staatsangehörigkeit besitzen.

Bei der Eintragung der Geburt eines Mädchens ist es möglich, den Nachnamen auf Wunsch der Eltern in nicht motivierter Form anzugeben. Ist ein Elternteil unbekannt, genügt wie bisher die Zustimmung eines Elternteils.