Künftige Immissionen als Einrede einer Partei in Bauverfahren

Wussten Sie, dass die Baubehörde eine wichtige Pflicht hat, privatrechtliche Einwände der Verfahrensbeteiligten zu berücksichtigen?

Typische Einwände von Beteiligten gegen ein Bauverfahren können Bedenken über künftige Immissionen wie Lärm, Staub, Rauch oder andere für die örtlichen Verhältnisse unzumutbare Auswirkungen sein.

Welche Folgen hat es, wenn Immissionen nicht untersucht werden? Wie kann man sich dagegen wehren und wie kann man das so genannte "Wohlergehen des Lebens" sicherstellen?

Antworten auf die Fragen finden Sie im Artikel auf EPRAVO.CZ, a.s., wo das Thema der Immissionen von unserer Rechtsanwältin JUDr. Kateřina Krahulíková behandelt wurde.