Wichtige Novelle des Gesetzes über die Geldwäsche

Am 19.10.2016 hat der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik eine wichtige Novelle des Gesetzes Nr. 253/2008 Slg., über einige Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und gegen die Finanzierung von Terrorismus (sog. Gesetz über die Geldwäsche) gebilligt. Diese Novelle überträgt die neue europäische Richtlinie über die Vorbeugung der Nutzung des Finanzsystems zur Geldwäsche und zur Terrorismus-Finanzierung.

Die Novelle ändert wesentlich die Regeln des Prozesses bei der Durchführung der pflichtmäßigen Identifizierung und Kontrolle von Klienten ausgewählter Subjekte – sog. verpflichteter Personen, das heißt insbesondere Finanzinstitutionen, aber auch Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler und weiterer Unternehmer.

In Folge der Verabschiedung der Novelle wird es erforderlich sein, dass die verpflichteten Personen ihre internen Prozesse im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und gegen die Finanzierung von Terrorismus in einer solchen Art und Weise anpassen, dass diese Prozesse mit der aktuellen rechtlichen Regelung in Einklang stehen.

Die Novelle dürfte u. E. Anfang 2017 in Kraft treten.