Neue Bauvorschriften (oder den Fortschritt kann man nicht aufhalten)!

Wenn Sie ein Bauvorhaben vorbereiten, dürfen Sie die Verordnung über die Änderung der technischen Anforderungen an Gebäude nicht außer Acht lassen. Nach den neuen Vorschriften muss ein neues Nichtwohngebäude (oder dessen Umbau) mit mehr als 10 Kfz.-Stellplätzen auch über mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge und eine Verkabelung für die zukünftige Installation einer Ladestation für jeden fünften Parkplatz verfügen.

Bei Wohnanlagen mit mehr als 10 Stellplätzen sind diese Anforderungen noch strenger. Während die Ladestationen selbst nicht gebaut werden müssen, muss die vorbereitende Verkabelung für jeden Stellplatz bereitgestellt werden.

Diese Anforderungen stellen einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor beim Bau dar. Aus diesem Grund sieht die Verordnung auch eine Ausnahme vor. Sollten die Kosten für die Installation einer Ladestation und die elektrische Verkabelung bei der Änderung  eines bereits fertiggestellten Bauwerks 7 % der gesamten Projektkosten übersteigen, wird diese neue Anforderung an den  Ausbau der Infrastruktur für Elektroautos nicht gelten.