Neues Gesetz betreffend elektronische Transaktionen

Am 19.09.2016 ist das Gesetz Nr. 297/2016 Slg. über Dienstleistungen, die Vertrauen in elektronische Transaktionen schaffen, wirksam geworden, mit dessen Hilfe die Erledigung von behördlichen Angelegenheiten vereinfacht werden soll. Dieses Gesetz schließt an die eIDAS-Verordnung an, die ermöglichen soll, dass Behörden in jedem Mitgliedsstaat die Identität jedes beliebigen Bürgers der Europäischen Union elektronisch überprüfen können und dass die Bürger behördliche Angelegenheiten per Fernzugriff erledigen können. Die elektronische Unterschrift wird ebenfalls einen Bestandteil des elektronischen Personalausweises mit Chip bilden. Mit dem neuen Personalausweis können Bürger zum Beispiel ihre Daten im Einwohnerregister, im Steuerportal und in weiteren behördlichen Systemen abrufen. Das Innenministerium plant die Aushändigung solcher Personalausweise ab Anfang 2017.