Zustellung und Abwesenheit des Empfängers

Treten Sie eine längere Arbeitsreise an? Halten Sie sich nicht am Ort des von Ihnen gemeldeten Wohnsitzes auf? Achten Sie darauf die Zustellung der an Sie adressierten Schriftstücke sicherzustellen! Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich im Beschluss vom 22.02.2016, Az. 20 Cdo 218/2016, mit den Bedingungen für die Unwirksamkeit der Zustellung von Schriftstücken wegen Abwesenheit des Empfängers am Wohnsitz. In dem zu beurteilenden Fall hielt sich ein Empfänger wegen eines Arbeitsaufenthaltes ein halbes Jahr lang außerhalb seines Wohnsitzes auf. Obwohl das Gericht einräumte, dass ein Arbeitsaufenthalt oder z.B. ein Krankenhausaufenthalt entschuldigende Gründe sein können, soll eine halbjährige Abwesenheit bereits durch die Wahl einer neuen Zustelladresse gelöst werden. Deswegen war die Unwirksamkeit der Zustellung nicht festgestellt.